Zurück zu den Leistungen
Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Zuständige Dienststelle
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Dienststelle II - Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Soziales
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postanschrift:
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Tel.: 09861
404 -
200
Fax.: 09861
404 -
209
E-Mail:
ordnungsamt@rothenburg.de
Website:
http://www.rothenburg.de
Diese Dienststelle beim
BayernPortal
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)