Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Herr Dieter Brünner
Tel.: 09861
9477 -
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Fax.: 09861
9477 -
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E-Mail: info@stadtwerke-rothenburg.de
Website: http://www.stadtwerke-rothenburg.de
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