Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportanlage der Gemeinde bedarf der Erlaubnis.

Beschreibung

Sportanlagen der Gemeinde, die nicht unmittelbar öffentlichen Schulen angeschlossen sind, verwaltet, betreibt und unterhält i.d.R. die Gemeinde. Die Benutzung dieser Sportstätten wird im Rahmen ihrer Widmung für Übungszwecke und Veranstaltungen auf Antrag vergeben. Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportanlage während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Kosten

Für die Nutzung der Sportanlagen können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/5 - Schulen, Sport

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 404 - 350
Fax.: 09861 404 - 309
E-Mail: schulverwaltung@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation