Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Herr Dieter Brünner
Tel.: 09861
9477 -
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Fax.: 09861
9477 -
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Website: http://www.stadtwerke-rothenburg.de
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