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Sportlerehrung auf Kreisebene; Verleihung einer Ehrengabe

Als Anerkennung für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Sport können Sportlerinnen und Sportler sowie verdiente Vereinsmitarbeiter durch Verleihung einer Ehrengabe mit Urkunde geehrt werden.

Beschreibung

Bei den jährlich stattfindenden Sportlerehrungen werden die erfolgreichsten Athleten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt im Rahmen eines feierlichen Festaktes geehrt. 

Die Verleihung einer Auszeichnung an einen bestimmten Sportler muss i.d.R. schriftlich beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragt werden. Die zu erfüllenden Voraussetzungen bzw. Ehrungskriterien sind den entsprechenden Richtlinien zu entnehmen.
 

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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