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Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses

Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

Beschreibung

Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.

Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Marktplatz 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Tel.: 09861 404 - 330
Fax.: 09861 404 - 309
E-Mail: kaemmerei@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

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