Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen, die Durchführenden des Land- und Luftrettungsdienstes, die KV Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.“
Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.
Die Förderung unterstützt
Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, die neben dem Endgerät auch vorab festgelegtes Zubehör umfassen. Die Förderung ist innerhalb der Festbeträge auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden die Beschaffungen insbesondere nur dann, wenn sie im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgen. Die zur Förderung beantragten Endgeräte müssen ferner fachlich notwendig sowie für die Teilnahme am BOS-Funk zertifiziert sein und die weiteren Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern erfüllen.
Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Gefördert wird zudem nur der Kauf von Endgeräten, eine Förderung von Leasing oder Mietkauf ist ausgeschlossen.
Weitere Fördervoraussetzungen für die Beschaffung digitaler Endgeräte sind im einschlägigen Sonderförderprogramm und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften, enthalten.
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk ist bis zum 31.12.2024 befristet. Bei Bedarf wird es über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert.