Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler beim Einstieg in die Professionalität werden Zuwendungen für die Herstellung eines eigenen Kataloges im Rahmen der ersten Einzelausstellung einer Künstlerin bzw. eines Künstlers gewährt.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).