Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Vereine, Kommunen, Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, Linksradikalismus oder Antisemitismus aufmerksam machen möchten, können durch den Freistaat Bayern gefördert werden.

Beschreibung

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Voraussetzungen

Es muss

  • ein schriftlicher Antrag mit den von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellten Mustern gestellt werden und
  • bei der Finanzierung ein Eigenanteil von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigenmittel gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie - RPR erbracht werden.

Verfahrensablauf

Es kann Kontakt zum "Referat VI2 - Radikalisierungsprävention" im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales aufgenommen werden, um das Interesse und die Möglichkeiten einer etwaigen Förderung abzuklären.

Bei gegenseitigem Einvernehmen werden die Formulare (Antragsformulare) von der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, zur Förderung zugesandt.

Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich einzureichen, die Anlagen zum Antrag vollständig auszufüllen.

Für Rückfragen steht die Bewilligungsbehörde im Verfahren stets zur Verfügung.

Hinweise

Das Projekt wird (sofern zutreffend) im Bereich der Prävention ein Partner in "Bayerns Netzwerk zur Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus" bzw. dem „Bayerischen Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus“. Die Projektträger werden entsprechend zu Veranstaltungen, Vernetzungstreffen usw. eingeladen. Der ständige Austausch mit den bayernweiten Strukturen wird erwartet. 

Fristen

31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept mit Antragsunterlagen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Winzererstr. 9
80797 München

Postanschrift:


80792 München

E-Mail: poststelle@stmas.bayern.de
Website: http://www.stmas.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation