Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung von Projekten durch Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte. Dadurch sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte ausgeglichen werden. Die Projektförderung soll damit zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt und umgesetzt werden.
Gefördert werden innovative, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Bei bestehenden Standorten der Bundeswehr und der US-Streitkräfte kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt grundsätzlich maximal 150.000 Euro pro Projektjahr.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 Euro pro Projektjahr und bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach dem räumlichen Wirkungskreis des Projektes.
Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionalen Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.
Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.
Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.
Die zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.