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Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens bei der Gemeinde

Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeinde-/Stadtverwaltung melden.

Beschreibung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden, Mangel oder Defekt im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

Bitte beschreiben Sie den Schaden und den Ort so genau wie möglich.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet IV/4 - Tiefbau Technik und Müllberatung

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift:

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.

Tel.: 09861 404 - 432
Fax.: 09861 404 - 449
E-Mail: stadtbauamt@rothenburg.de
Website: http://www.rothenburg.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

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