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Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Beschreibung

Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

  • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
  • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
  • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
  • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
  • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
  • besondere Vorkommnisse

Verfahrensablauf

Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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