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Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Für den Start von einem oder mehreren Freiballonen außerhalb der für sie genehmigten Startplätze ist eine Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Freiballone dürfen außerhalb der für sie genehmigten Ballonstartplätze nur starten, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.

Ferner muss der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Start zugestimmt haben.

Einer Erlaubnis zur Außenlandung mit einem Freiballon bedarf es hingegen nicht, da der Ort der Landung eines Freiballons aufgrund seiner Eigenschaften nicht vorausbestimmbar ist.

Voraussetzungen

Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.

Fristen

10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan
  • Geländegutachten
  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)

Kosten

30,00 bis 500,00 EUR

Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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