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Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit

Anbieter von gewerblichen Ballonfahrten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

  • über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
  • die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.

Hinweise

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Aufsichtstätigkeiten überprüft.

Fristen

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Kosten

Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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