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Container; Beantragung der Zulassung

Für die internationale Beförderungen mit Containern wird im Interesse der Verkehrssicherheit eine entsprechende Zulassung der Container benötigt. Ausgenommen sind Container, die für den Luftverkehr entwickelt sind.

Beschreibung

Aufgrund eines internationalen Abkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, Sicherheitsstandards zum Schutz menschlichen Lebens bei Umschlag, Beförderung oder Stapelung mit Containern einzuhalten.

Unternehmen, die internationale Beförderungen mit Containern durchführen wollen, benötigen für diese eine Zulassung. Diese müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern bei der Regierung von Schwaben beantragen.

Voraussetzungen

Für die Container muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden, dass diese verkehrssicher sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten zur Verkehrssicherheit
  • Fotos vom Container

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Kostenordnung. Der Gebührenrahmen beträgt 100 bis 250 Euro je Container.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Zuständige Dienststelle

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift:


86145 Augsburg

E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Website: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

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