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Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung
Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.
Beschreibung
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen zu stellen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)
Schrift
