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Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift

Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Berufszulassung (Approbation oder Berufserlaubnis) sind, können Sie eine Zweitschrift dieses Dokuments beantragen.

Beschreibung

Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.

Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.

Voraussetzungen

Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.

Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.

Verfahrensablauf

Die Zweitschrift muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Regierung direkt bei der jeweiligen Heilberufskammer angefordert.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • ggf. Kopie der Approbationsurkunde/Berufserlaubnis

Kosten

  • Zweitschrift Approbation: 100 EUR
  • Zweitschrift Berufserlaubnis: 50 EUR

Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift:

Postfach
97064 Würzburg

E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Website: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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