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Schulleiter von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Das betriebliche Eingliederungsmanagement muss bei Schulleitungen von Förderschulen und Schulen für Kranke bei der zuständigen Regierung eingeleitet werden. Im Bereich der beruflichen Schulen liegt die Zuständigkeit beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Beschreibung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen den Regierungen und bei beruflichen Schulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Voraussetzungen

Innerhalb eines Jahreszeitraums hat sich in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergeben.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Salvatorstr. 2
80333 München

Postanschrift:


80327 München

E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de
Website: http://www.km.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

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