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Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung

In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.

Beschreibung

Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung materiell unrichtig ist und dass die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
  • Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung

Kosten

Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Zuständige Dienststelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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