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Fahreignungsregister; Beantragung der Tilgung einer Eintragung
In besonderen Ausnahmefällen kann angeordnet werden, dass Einträge im Fahreignungsregister (Punkte) gelöscht werden.
Beschreibung
Die zuständige Regierung kann auf Antrag die Tilgung von Eintragungen im Fahreignungsregister anordnen, wenn dies zur Vermeidung ungerechtfertigter Härten erforderlich ist und öffentliche Interessen nicht gefährdet werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegende bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung materiell unrichtig ist und dass die betroffene Person sie ohne eignes Verschulden hat rechtskräftig werden lassen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 bis 6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Begründung, warum die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung der Regierung vorliegen
- Kopie der zugrunde liegenden Entscheidung
Kosten
Die Kosten bemessen sich nach dem Verwaltungsaufwand: 12,80 bis 102 EUR.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)