Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung

Der Rahmenlehrplan für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung muss genehmigt werden.

Beschreibung

Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung teilgenommen haben.

Der Rahmenlehrplan für diese Basisausbildung bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.

Voraussetzungen

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechter Rahmenlehrplan vorgelegt wird, der geeignet ist, die im Zuge der Fahrschulüberwachung für die Beurteilung der pädagogischen Qualität erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.

Hinweise

Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für die Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung gilt im gesamten Bundesgebiet.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller
  • Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung
  • Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
  • Rahmenlehrplan

Kosten

Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Zuständige Dienststelle

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation