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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Die Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems erfolgt auf Antrag.

Beschreibung

Die Regierung der Oberpfalz ist in Bayern die für die Fahrschulüberwachung zuständige Behörde.

Von der gesetzlich normierten wiederkehrenden Überwachung ("…mindestens alle zwei Jahre…") kann abgesehen werden, wenn sich die in § 51 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Einrichtungen oder Personen einem Qualitätssicherungssystem angeschlossen haben.

Das Qualitätssicherungssystem bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz

Voraussetzungen

Die Genehmigung des Qualitätssicherungssystems wird erteilt, wenn

  • ein sachgerechtes Konzept vorgelegt wird, das geeignet ist, die Erhaltung des erforderlichen Qualitätsniveaus sicherzustellen und den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
  • keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.

Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller
  • ausgearbeitetes Konzept (Inhalt & Umsetzung)

Kosten

Gebühren (nach dem Zeitaufwand mit 12,80 EUR je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit)

Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Zuständige Dienststelle

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