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Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses

Die Einstellungen und Beauftragungen von bestimmten Lehrkräften an staatlichen Schulen muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Beschreibung

Die Einstellung von tariflichen Lehrkräften auf Arbeitsvertrag, der Abschluss von Abstellungsverträgen für kirchliche Religionslehrkräfte und die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen/Berufsoberschulen, Studienkollegs und Heimschulen) muss beantragt werden.

Der Freistaat Bayern beschäftigt an den staatlichen Schulen auch tarifliche Lehrkräfte, die nicht in einem Beamtenverhältnis stehen, nebenamtliche Lehrkräfte und kirchliche Religionslehrkräfte. Überwiegend handelt es sich um Vertretungskräfte, deren Einsatz Unterrichtsausfälle verhindert. Im Bereich der beruflichen Schulen werden darüber hinaus zahlreiche Meister und Techniker für die Abdeckung des fachpraktischen Unterrichts eingestellt.

Voraussetzungen

Die Einstellungen/Beauftragungen erfolgen bedarfsgerecht im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und Planstellen.

Verfahrensablauf

Die staatlichen Schulen und Schulämter (bei Unterricht an Grund- und Mittelschulen) beantragen bei der Regierung die Einstellung von tariflichen Lehrkräften, die Beauftragung von nebenamtlichen Lehrkräften und den Abschluss von Abstellungsverträgen.

Die Regierung fertigt die Verträge bzw. Unterrichtsaufträge aus und veranlasst die Entgeltauszahlung bzw. die Personalkostenerstattung an die Kirchen.

Hinweise

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Befristung vor dem Beschäftigungsbeginn von der Schulleitung bzw. vom Staatlichen Schulamt mit der tariflichen Lehrkraft schriftlich zu vereinbaren.

Fristen

Die Einstellungs-/Änderungsanträge sollten von den Schulen bzw. Schulämtern möglichst frühzeitig gestellt werden, um die zeitgerechte Entgeltauszahlung und Vertragsausfertigung durch die Regierung sicherzustellen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen wird die Regierung schnellstmöglich die Einstellungsanträge bearbeiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
  • Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung
  • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern
  • Sozialversicherungsausweis (Kopie)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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