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Wildpark; Beantragung der Anerkennung
Ein Wildgehege darf nur dann die Bezeichnung „Wildpark“ führen, wenn es als Wildpark anerkannt wurde.
Beschreibung
Wildgehege, in denen Schalenwild zu Jagdzwecken gehegt und durch Jagdhandlungen genutzt wird, können durch die höhere Jagdbehörde als Wildpark anerkannt werden.
Verfahrensablauf
Der formlose Antrag ist bei der höheren Jagdbehörde einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Genehmigung des Wildgeheges
Kosten
30 bis 600 EUR
Formulare
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe
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