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Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Außerbetriebsetzung unterbrochen werden.

Beschreibung

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Außerbetriebsetzung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios.

Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren (siehe "Verwandte Themen").

Fahrzeuge können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.

Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden seit 1. Januar 2015 bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.

Weitere Informationen zur internetbasierten Außerbetriebsetzung finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie nur über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.

Verfahrensablauf

Die Außerbetriebsetzung wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Außerbetriebsetzungen können auch internetbasiert durchgeführt werden. Sie erfolgt automatisiert und ist nach Abschluss der Eingaben sofort wirksam.

Voraussetzungen dafür sind neben dem elektronischen Personalausweis mit entsprechender Signatur die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichen.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Fristen

Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises  eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Amtliche(s) Kennzeichen

Kosten

  • Außerbetriebssetzung bei einer Zulassungsbehörde: 6,90 Euro
  • Außerbetriebssetzung über das Internet: 5,70 Euro
  • zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 Euro), bei Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs außerdem 2,60 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 1502
91506 Ansbach

E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de
Website: http://www.landkreis-ansbach.de

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