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Grundbuch; Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Beschreibung

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Kosten

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Amtsgericht Ansbach

Promenade 8
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 609
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@ag-an.bayern.de
Website: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/an/

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