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Grundbuch; Beantragung der Löschung eines Grundpfandrechts

Grundschulden und andere Grundpfandrechte können auf Antrag des Grundstückseigentümers oder des Grundpfandrechtsgläubigers gelöscht werden.

Beschreibung

Bewilligt der Gläubiger einer Grundschuld oder eines anderen Grundpfandrechts die Löschung aus dem Grundbuch, kann der Eigentümer die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen.

Voraussetzungen

Folgende Unterlagen müssen für die Löschung eines Grundpfandrechts dem Grundbuchamt vorgelegt werden:

  • Die Zustimmung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Eigentümer zur Löschung des Grundpfandrechts in öffentlich beglaubigter Form.
  • Die Löschungsbewilligung des Gläubigers in öffentlich beglaubigter Form. Bei Sparkassen und Landesbanken ist das Siegel der Bank ausreichend.
  • Bei Briefrechten zusätzlich:
    • Grundpfandrechtsbrief im Original oder
    • Ausschließungsbeschluss in Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk

Ein Notar besorgt auf Ihren Wunsch die benötigten Unterlagen und überwacht den Vollzug des Löschungsantrags.

Kosten

Die Gebühren nach dem Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) richten sich nach dem Verkehrswert des zu löschenden Rechts.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Amtsgericht Ansbach

Promenade 8
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 609
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@ag-an.bayern.de
Website: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/an/

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