Die persönliche Eignung und die Zuverlässigkeit des weiteren pädagogischen und sonstigen schulischen Personals an privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen bedarf der schulaufsichtlichen Überprüfung.
An privaten Grund- und Mittelschulen, beruflichen Schulen und Förderschulen ist in der Regel neben Lehrkräften auch weiteres pädagogisches und sonstiges schulisches Personal beschäftigt, das ebenfalls direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern hat. Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit dieser Personen wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler schulaufsichtlich überprüft.
Die erforderlichen Unterlagen müssen so rechtzeitig vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, dass diese imstande ist, die Unterlagen vor Tätigkeitsbeginn abschließend zu prüfen.