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Digitale regionale Heimatprojekte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung hat das Ziel, innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung zu unterstützen, die sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns auswirken und insbesondere der Stärkung der regionalen Identität dienen. Im Einzelnen soll die Förderung dazu beitragen,

  • gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern,
  • digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen,
  • interkommunale und interregionale Kooperationen zu fördern,
  • die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken,
  • die Profilbildung nach innen und außen sowie die Wahrnehmung aller Teilräume zu erhöhen,
  • Daseinsvorsorge zu sichern.

Gegenstand

Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung gefördert werden, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften regionalen Zuschnitts (Landkreise, Bezirke), kreisfreie Städte, Vereine und Stiftungen. Hinzu kommen auch andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter eine der zuvor aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften ist.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, bewegliche Sachen, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, externe Beratungs- und Dienstleistungen, Investitionen in digitale Güter (zum Beispiel Apps, Websites und andere Online-Angebote) sowie sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Sie beträgt maximal 300.000 Euro pro Zuwendungsempfänger. Der Fördersatz liegt je nach räumlicher Belegenheit zwischen 50 % und 90 %.

Voraussetzungen

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen

  • Heimatprojekt: Das Projekt wirkt sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dient insbesondere der Stärkung der regionalen Identität.
  • Querschnittsbedeutung/fachübergreifender Ansatz: Das Projekt deckt mindestens zwei Themenbereiche ab. Hier kann insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität abgezielt werden, aber beispielsweise auch auf Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration oder Klima.
  • Innovativer Projektinhalt/neuartiger Modellcharakter: Das Projekt geht inhaltlich, technologisch oder methodisch über bereits bestehende Ansätze im jeweiligen Themenfeld der räumlichen Entwicklung in Bayern hinaus und bietet dadurch einen erkennbaren Mehrwert gegenüber bislang vorhanden Ansätzen.
  • Digitaler Schwerpunkt: Im Rahmen des Projekts entsteht zum Beispiel eine App oder Internetplattform oder es werden „smarte“ oder vernetzte Anwendungen realisiert. Bei einer Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung zwingend zu prüfen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Zur grundsätzlichen Abschätzung der Förderfähigkeit ist zunächst eine Projektskizze beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat einzureichen. Nach positiver Ersteinschätzung kann mit Unterstützung der zuständigen Regierung ein Förderantrag ausgearbeitet und dort eingereicht werden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.

Hinweise

Ausschlusskriterien:

  • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn das Projekt durch ein anderes (Fach)-Förderprogramm gefördert werden kann.
     
  • Eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie entfällt, wenn für den Fördergegenstand eine Förderung im Rahmen anderer Programme der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden kann (Verbot von Doppelförderung). Eine Kofinanzierung eines aus einem EU- oder Bundesprogramm geförderten Projekts ist jedoch möglich, sofern das EU- oder Bundesprogramm eine Landeskofinanzierung erfordert oder zulässt. 

Fristen

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Subventionserklärung (siehe unter "Formulare")
  • Kofinanzierungserklärung/en
  • Finanzierungsplan (siehe unter "Formulare")
  • Evaluationsübersicht (siehe unter "Formulare")

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Odeonsplatz 4
80539 München

Postanschrift:

Postfach 22 15 55
80505 München

E-Mail: poststelle@stmfh.bayern.de
Website: http://www.stmfh.bayern.de

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Regierung von Mittelfranken

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift:

Postfach 6 06
91511 Ansbach

E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de
Website: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

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