Im Rahmen der Einstellung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen können sich interessierte Lehrkräfte für nachträglich entstandene Ersatzbedarfe in Vertretungsfällen bewerben (ausschließlich befristete Arbeitsverträge ohne Zusage auf spätere Verbeamtung und ohne Zusage auf weitere Beschäftigung).
Die Bereitschaft zum Vertretungsdienst kann über das Formular unter "Formulare" erfasst werden.
Für den Vertretungsdienst können sich Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung Grundschule, Mittelschule, Realschule oder Gymnasium, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten wollen, bewerben.
Die Antragssteller erklären mit dem Formular ihre Bereitschaft zum Vertretungsdienst im Rahmen ihres befristeten Arbeitsvertrages.
Die Antragsteller werden auf einer Warteliste geführt. Die Staatlichen Schulämter setzen sich bei Bedarf mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Verbindung.