Deutsch
English pages
Espanol
Japanese pages
Other Languages

Stadt & BürgerWirtschaft & HandelKultur & TourismusLeben in der Stadt
Suchen & Finden
Zurück zu den Leistungen

Ferkelbetäubung; Beantragung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs und der theoretischen Prüfung

Für Sachkundelehrgänge zum Erwerb der theoretischen Grundlagen für eine Betäubung bei der Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose ist hinsichtlich des Lehrgangsinhaltes und des Inhaltes der zugehörigen theoretischen Prüfung eine Anerkennung erforderlich.

Beschreibung

Die betäubungslose Ferkelkastration ist seit 1. Januar 2021 verboten.

Neben der Ebermast und der Immunkastration stellt die chirurgische Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran eine der möglichen Alternativen dar.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung benötigen Anbieter von entsprechenden Lehrgängen zum Erwerb der theoretischen Grundlagen eine behördliche Anerkennung des Lehrgangs mit der theoretischen Prüfung durch die zuständige Behörde.

Die Regierung von Oberfranken ist seit 01.07.2020 für die Anerkennung der theoretischen Sachkundelehrgänge und die zugehörige, theoretische Prüfung in ganz Bayern zuständig.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Inhalt der Lehrgänge ist der Erwerb der theoretischen Grundlagen und Vorbereitung auf die theoretische Prüfung. Zielgruppe bzw. Teilnehmer der Lehrgänge sind Schweinehalter oder Mitarbeiter in schweinehaltenden Betrieben, die den Sachkundenachweis zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration erlangen wollen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich mit dem Antragsformular (siehe unter "Formulare") und den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.

Fristen

4 - 6 Wochen bei vollständigen Antragsunterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Schulungskonzept
  • Prüfungskonzept

Kosten

Anerkennung: 200,00 bis 2000,00 EUR zuzüglich Auslagen

Formulare

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Weiterführende Links

Zuständige Dienststelle

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth

Postanschrift:

Postfach 110165
95420 Bayreuth

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Website: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de

Diese Dienststelle beim BayernPortal

Verwandte Lebenslagen


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Stadt Rothenburg ob der Tauber | Marktplatz | 91541 Rothenburg ob der Tauber | Telefon 09861/404-0 | Fax 09861/404-109 | stadt(at)rothenburg.de
©2019 ROTABENE Medienhaus und Stadt Rothenburg | Impressum | Datenschutzerklärung | Elektronische Kommunikation