Der Freistaat Bayern fördert den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen.
Die Sportfachverbände sollen durch die Zuwendungen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe der Förderung und Entwicklung von Nachwuchsathleten im Leistungssport unter angemessenen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Zum geförderten Bereich gehören ausschließlich die investiven Kosten für den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung von Trainingseinrichtungen, die Teil des DOSB-Stützpunktsystems sind, insbesondere Bundesstützpunkte, Paralympische Stützpunkte und der Olympiastützpunkt Bayern, sowie Landesleistungszentren. Bei Landesleistungszentren handelt es sich um Einrichtungen für zentrale Maßnahmen von Sportfachverbänden, die nach sportfachlicher Prüfung durch den Landesausschuss für Leistungssport (LA-L) des Bayerischen Landes-Sportverbands vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) förmlich anerkannt worden sind. Trainings- und Wettkampfbetrieb aus regionalen oder örtlichen Einzugsbereichen zählt nicht zum Gegenstand der Förderung.
Zuwendungsempfänger ist der Träger der Maßnahme, bei Nutzungsverträgen der jeweilige Sportfachverband.
Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse, in der Regel als Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt.
Investitionsmaßnahmen an Bundesstützpunkten und an Paralympischen Stützpunkten können mit bis zu 20 Prozent bezuschusst werden. Bei entsprechendem Landesinteresse, d.h. bei hoher Bedeutung des Stützpunkts für einen Landesfachverband mit bis zu 40 Prozent, jedoch maximal bis zur Höhe der Bundesförderung. Für Investitionsmaßnahmen an Landesleistungszentren kann eine Zuwendung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden, sofern es sich um Schwerpunktsportarten in Bayern handelt, welche vom Deutschen Olympischen Sportbund beziehungsweise Deutschen Behinderten-Sportbund anerkannt sind.
Nach der grundsätzlichen positiven Förderentscheidung des StMI reicht der Träger der Maßnahme bei einer Investitionskostenförderung einen Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung bei der örtlich zuständigen Regierung ein, dem insbesondere ein Kosten- und Finanzierungsplan und eine Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung sowie baufachlich prüffähige Planungsunterlagen beizulegen sind.
Zur Aufnahme in die Bewilligungsplanung des Bundes melden die Träger der Maßnahmen bis zum 10. April des Vorjahres der zu beantragenden Bewilligung den aus ihrer Sicht bestehenden Bedarf und die voraussichtlichen Ausgaben für Investitionen des Spitzensports für das Folgejahr beim StMI an.
keine Frist
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