Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zeitgenössischer bildender Kunst im öffentlichen Raum.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von zeitgenössischen, in Bayern wirkenden bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann für die zeitlich begrenzte künstlerische Gestaltung einer öffentlich zugänglichen Fläche/eines öffentlich zugänglichen Raums (der nicht üblicherweise Ausstellungszwecken gewidmet ist) mit Mitteln der zeitgenössischen bildenden Kunst eine Förderung beantragt werden.
Die Förderung kann durch Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, Kunstvereine und Ausstellungsvereine mit Sitz in Bayern, die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachweisen können, als Letztzuwendungsempfänger beantragt werden. Es können auch in Bayern wirkende Künstlergruppen oder einzelne Künstlerinnen und Künstler eine Förderung als Letztzuwendungsempfänger beantragen, die eine künstlerische Qualifikation insbesondere durch eine entsprechende abgeschlossenen künstlerische Ausbildung oder qualifizierte Mitgliedschaft in einer Künstlervereinigung sowie eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Durchführung von ähnlichen Projekten nachweisen können.
Als zuwendungsfähig gelten die Ausgaben, die mit der Durchführung des Projekts entstehen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung ausgereicht. Die Förderung beträgt maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, jedoch nicht weniger als 1.000 Euro und nicht mehr als 15.000 Euro.
Der Antrag kann formlos beim BBK Landesverband mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen eingereicht werden. Er ist von einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der BBK Landesverband reicht den Zuwendungsantrag für die seinerseits an die Letztzuwendungsempfänger weiterzugebenden Fördermittel beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein.
Über die Zuwendung erhält der BBK Landesverband vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der diesen dazu ermächtigt, die Zuwendung an die Letztzuwendungsempfänger weiterzugeben.
Der Antrag muss bis spätestens 1. Januar des Veranstaltungsjahres beim BBK Landesverband eingereicht werden.
Der BBK Landesverband reicht den Zuwendungsantrag für die seinerseits an die Letztzuwendungsempfänger weiterzugebenden Fördermittel bis spätestens 1. März des Veranstaltungsjahres beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein.