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Photovoltaikanlage; Anmeldung
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, müssen Sie die Anlage registrieren lassen.
Beschreibung
Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.
Voraussetzungen
Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.
Fristen
- Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage
- Den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Kosten
keine
Online Verfahren
- Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.
Marktstammdatenregister
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Zuständige Dienststelle
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (siehe
BayernPortal)