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Motoren in mobilen Geräten und Maschinen; Meldung einer vermuteten Nichtkonformität

Nichtkonformen Motoren können durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen gemeldet werden.

Beschreibung

Ziel der Marktüberwachung ist die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten bei Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen und der Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken. Betroffen sind Gartengeräte, Heimwerkergeräte, Baumaschinen, Freizeitgeräte und der Modellsport.

Betroffen ist dabei der Immissionsschutz, da es sich bei der Überwachung bzw. Kontrolle um die Einhaltung vom Luftschadstoffen wie z. B. unverbrannten Kohlenwasserstoffen, Stickstoffoxiden Ruß und Staub handelt.

Die Einhaltung der Emissionswerte von Motoren in mobilen Maschinen und Geräten ist von grundlegender Bedeutung. Nicht konforme Motoren bzw. die Maschinen in denen diese eingebaut sind, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.

Die EU-Marktüberwachungsverordnung und das nationale Marktüberwachungsgesetz sehen neben der aktiven Rolle der Behörden auch die Möglichkeit der Meldung von nichtkonformen Motoren durch Bürger, Nicht-Regierungsorganisationen und andere öffentlich-rechtliche Stellen vor. Diese können ihre Kenntnisse über die vermutete Nichtkonformität der für die Marktüberwachung zuständigen Stelle melden. Dies ist für ganz Bayern die Regierung von Niederbayern. Ein bestimmtes Formerfordernis für diese Meldung besteht nicht.

Es müssen der Händler und Hersteller des Geräts genannt werden und ggf. die mit diesem Gerät verbundenen Emissionsprobleme.

Verfahrensablauf

Bei Bestehen eines Verdachts einer Nichtkonformität kann die Regierung von Niederbayern informiert werden. Diese entscheidet dann nach Prüfung über die Meldung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

3 Tage und ggf. auch deutlich länger (je nach Aufwand für Recherche und Nachverfolgung)

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bilder

Kosten

keine

Formulare

Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Postanschrift:

Postfach
84023 Landshut

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Website: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

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