Unternehmen, die in Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung biogener Rohstoffe mit positivem Klimaeffekt investieren, können eine Förderung im Förderprogramm BayBioökonomie-Scale-Up beantragen.
Um die Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 zu erreichen, ist der Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft erforderlich. Dafür müssen industrielle Produktionsverfahren auf die Nutzung nachwachsender Rohstoffe umgestellt werden. Die Förderung von Scale-Up-Anlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe soll die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen. Die Investitionen sollen neue Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze generieren und die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken.
Gefördert werden Investitionen in Produktionsanlagen zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z. B. Bioraffinerien, Bioproduktewerke) mit positivem Klimaeffekt. Bioraffinerie-Konzepte, die zur Steigerung der Ressourceneffizienz biogene Reststoffe nutzen oder die stoffliche und die energetische Nutzung kombinieren, sind förderfähig, soweit der Schwerpunkt der Wertschöpfung auf der stofflichen Nutzung liegt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Bewilligung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Zuwendungsfähig bei Förderung nach Nr. 2.1 der Richtlinie BayBioökonomie-Scale-Up sind Investitionskosten (Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) zum Aufbau der Produktionsanlage.
Bei einer Förderung nach Nr. 2.2 der Richtlinie BayBioökonomie-Scale-Up sind die projektbezogenen Investitionsmehrkosten gegenüber einer Referenztechnologie (konventionelle Produktionsanlage, die fossile Rohstoffe verarbeitet) zuwendungsfähig. Kosten für die Umrüstung von herkömmlichen Produktionsanlagen, die fossile Rohstoffe verwenden, auf den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen gelten als Investitionsmehrkosten.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.
Förderquote für Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (Nr. 2.1): bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen und bis zu 20 % bei kleinen Unternehmen.
Förderquote bei Förderung nach Art. 36 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Nr. 2.2): bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Investitionsmehrkosten), die Förderquote erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 % und bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und beginnt mit der Skizzenvorlage bei der Regierung von Niederbayern als Bewilligungsbehörde (Stufe 1: Skizzenphase).
In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt für die durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ausgewählten Antragsskizzen die Aufforderung, förmliche Förderanträge zu stellen (Stufe 2: Antragsphase).
Die Projektskizzen müssen fachlich aussagekräftig sein und den Gutachtern ermöglichen, die Auswahlkriterien zu beurteilen. Die Auswahlkriterien finden sich insbesondere in Nr. 4.1, 4.4 und 7.1.2 der Richtlinie BayBioökonomie-Scale-Up.
Die Skizzen sind jeweils bis zu dem Termin einzureichen, der auf der Homepage https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/biooekonomie-scale-up für den jeweiligen Call genannt wurde. Nach den veröffentlichten Stichtagen eingegangene Skizzen können ggf. erst bei der nächsten Antragsrunde berücksichtigt werden.