das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat im letzten Jahr die Gewässerstrecken in Stadt und Landkreis Ansbach ermittelt, an denen gemäß des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG) ein Gewässerrandstreifen anzulegen ist. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und die Ergebnisse sind auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach zur Vorabinformation einsehbar.
Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen. Wir würden es begrüßen, wenn Sie die beiliegende Presseinformation auch in Ihrem Gemeindeblatt und/oder Ihrer Homepage veröffentlichen könnten, um möglichst alle betroffenen Landwirte über den Stand der Erhebungen zu informieren.