- Es darf nur Grünabfall von Rothenburger Grundstücken, die an die Abfuhr von Restabfällen angeschlossen sind, zu den Grüngutsammelplätzen gebracht werden.
- Das Grüngut ist getrennt nach weichen und holzigen Grünabfällen ausschließlich in die dafür bestimmten Container einzubringen.
- Verunreinigungen vor den Containern bzw. auf und vor den Grüngutsammelplätzen sind vom Anlieferer zu entfernen.
- Verpackungsmaterial und Anliefergefäße, in denen Grüngut angeliefert wurde, sind wieder mitzunehmen.
- Die Gartenabfälle sind rein, d.h. ohne Plastiktüten, Draht, Schnur, Kartons u.ä. anzuliefern. Jede Verunreinigung behindert den Kompostiervorgang, vermindert die Qualität des fertigen Komposts und verursacht zusätzliche Kosten.
- Die Ablagerung von Grüngut an den Grüngutsammelplätzen, das außerhalb der Stadt Rothenburg ob der Tauber angefallen ist, das von Gewerbebetrieben, Gärtnereien und vergleichbaren Betrieben und aus der Land- und Forstwirtschaft stammt und die Ablagerung von anderen Abfällen ist verboten. Verstöße dagegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Bußgeld geahndet.
- Bei größeren Mengen und wenn das Grüngut mit einem Fahrzeug transportiert wird, bitten wir aus Kapazitätsgründen direkt an die städt. Bauschuttdeponie An der Gothsteige 10 zu fahren. Die Anlieferungen von privaten Haushalten sind gebührenfrei.
- Gewerbliche Anlieferungen sind nur an der städt. Bauschuttdeponie zulässig und generell gebührenpflichtig. Die Gebühren für pflanzliche Abfälle aus Gewerbebetrieben betragen je angefangener Tonne 7,70 € und je angefangenen Kubikmeter 13,70 €.
Schrift

Stadt Rothenburg
Stadtbauamt
Abfallberatung
Gudrun Berger
Güner Markt 1
91541 Rothenburg
Tel.:09861/404442
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