Förderungen
-
Förderung durch den Rothenburg Pass
Die Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber sieht sich in ihrer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt mit diesen Richtlinien und den damit verbundenen freiwilligen kommunalen Leistungen Kinder und Jugendliche, Familien und Alleinstehende bei deren Teilhabe am sozialen Leben und der gesellschaftlichen Integration. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Kulturangebote verzichten müssen. Diese vielschichtigen Möglichkeiten tragen deshalb zu einer lebenswerten sozialen Stadt bei und sollen die jeweiligen Begünstigten, die ihren Hauptwohnsitz in Rothenburg ob der Tauber haben, ermuntern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Anspruchsberechtigter Personenkreis Soziales
Bezieher von:
- Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Empfänger von Leistungen des Arbeitslosengeld II und des Sozialgeldes sog. Hartz IV)
- Grundsicherungsleistungen nach SGB XII (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Leistungen nach dem WoGG (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)
- Besitzer des Einkaufsberechtigungsscheins der Rothenburger Tafel
soweit es sich um Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Rothenburg ob der Tauber handelt.
Art und Höhe der Leistungen:
- Bäder (Freibad / Hallenbad): 20 % Eintrittsermäßigung für Dutzendkarte
- Bücherei: 50 % Gebührenermäßigung
- Reichsstadtmuseum: 50 % Gebührenermäßigung
- Städtische Kulturveranstaltungen: 20 % Ermäßigung (generell)
- Städtische Ferienprogramme: 50 % Ermäßigung
- Erlass des Eigenanteils von 17,45 Euro pro Tag inkl. Verpflegung für die Ferienbetreuung für Grundschüler
Hinweis: laut § 3 Abs. 2 der Gebührensatzung für die Städt. Musikschule Rothenburg ob der Tauber können in Härtefällen auf Antrag Gebührenermäßigungen aus sozialen Gründen gewährt werden.
Gültigkeitsdauer:
Der Rothenburg-Pass ist 12 Monate gültig
Antragstellung:
Antragstellung bei der Stadt Rothenburg für den Rothenburg Pass – Antrag
Nachweis der Antragsberechtigung:
Vorlage der vollständigen Bescheide oben genannter Leistungen bzw. Nachweis der Anmeldung. Die dem Pass zugrunde liegenden Bescheide bedürfen einer Gültigkeitsdauer von mindestens 2 Monaten. Die Gültigkeit beginnt ab der Aushändigung / Übersendung des Rothenburg-Passes.
Leistungsgewährung:
Die Leistungen werden nach Vorzeigen des Rothenburg-Passes gewährt.
Wegfall der Voraussetzungen:
Der Rothenburg-Pass ist nicht übertragbar. Er muss bei Wegzug aus der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber und bei Wegfall der Berechtigung unaufgefordert an das Amt für soziale Angelegenheiten zurückgegeben werden.
Sonstiges:
Ermäßigungen erfolgen in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichen und sonstigen öffentlichen Leistungen. Alle gewährten freiwilligen Leistungen der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber können durch Beschluss des Stadtrates erweitert, verändert oder aufgehoben werden. Ausgestellte Rothenburg-Pässe können für die Dauer ihrer Gültigkeit zurück verlangt werden, wenn falsche Angaben gemacht oder eine missbräuchliche Verwendung festgestellt wurde. Falsche Angaben führen zur Rückforderung der gewährten Ermäßigung und/ oder zum Ausschluss von Leistungen. Die Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.
Schlussbemerkungen:
Die Richtlinien treten zum 01.01.2008 in Kraft.
-
Förderung beim Kauf eines Baugrundstückes
Alleinstehende und auch Familien erhalten eine Förderung, wenn sie nach Rothenburg ob der Tauber ziehen bzw. wenn sie ein Grundstück erwerben.
Beim Kauf eines Baugrundstückes von der Stadt Rothenburg ob der Tauber erhalten Familien und Alleinstehende für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro.
Zuständiges Amt ist die Liegenschaftsverwaltung. Der Zuschuss wird mit dem Grundstückskaufpreis verrechnet. Eheähnliche Lebensgemeinschaften werden gleichgestellt.
-
Förderung bei Zuzug nach Rothenburg
Familien und Alleinstehende, die von auswärts zuziehen und sich und ihr(e) Kind(er) mit Erstwohnsitz, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz, in Rothenburg ob der Tauber anmelden, erhalten von der Stadt Rothenburg o.d.T. einmalig einen Zuschuss von 250 Euro pro Kind, der Zuschuss beträgt 300 Euro bei Wohnsitznahme in der Altstadt, pro Kind, dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Zuschuss kann nach Ablauf eines halben Jahres unter Vorlage einer Vermieterbestätigung bei der Stadtkämmerei der Stadt Rothenburg ob der Tauber abgerufen werden. Stichtag für die Zuschussgewährung ist der Zuzugstag.
Zuständiges Amt ist die Stadtkämmerei. Der Antrag für den Zuschuss wird vom Einwohnermeldeamt 6 Monate nach Zuzug zugeschickt. -
Lokale Bündnisse für Familie im Landkreis Ansbach
Die Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber ist Partner des Lokalen Bündnisses für Familie im Landkreis Ansbach. Am 19. Juli 2006 hat die Auftaktveranstaltung in der Volksschule Herrieden stattgefunden. Die Gründung des Bündnisses war am 9. Oktober 2006 in Feuchtwangen mit Bundesministerin Ursula von der Leyen.
Lokales Bündnis für Familie – Was ist das?
Die Bündnisse für Familie gehen auf eine Initiative des Bundesfamilienministeriums zurück. Gefördert wird die Initiative von der Europäischen Union. Wichtige Kooperationspartner auf Bundesebene sind Bertelsmann- und Hertie-Stiftung. Unterstützung bietet zudem ein Kuratorium, in dem DIHK, Handwerkskammer, verschiedene Kommunen sowie der DGB vertreten sind. Namhafte Unternehmen wie Deutsche Telekom, Volkswagen AG, Rama, Nestle, Nürnberger Versicherung, JAKO-O GmbH, Unilever, BASF AG unterstützen die Aktion.
Ein lokales Bündnis für Familie entsteht, wenn mehrere Partner (Unternehmen, Kommunen, Gewerkschaften, Verbände, aber auch Familien) ihre familienfreundlichen Ideen und Initiativen bündeln und neue Lösungen finden. Gelungene Beispiele in Städten, Gemeinden und Unternehmen belegen schon heute den Erfolg solcher Kooperationen (siehe auch www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de).
In Kommunen sind praktische Lösungen für ein familienfreundliches Lebensumfeld mehr denn je gefragt. Familienfreundlichkeit stoppt Abwanderung, erhöht die Attraktivität der Kommunen und verschafft ihnen einen wichtigen Standortfaktor. Bündnisse setzen neue Ideen und Energien frei auch und gerade in Zeiten knapper Kassen. Für Unternehmen bringt Familienfreundlichkeit betriebswirtschaftlich Gewinn: Das belegen aktuelle Studien, z.B. der Prognos AG. Eine familienfreundliche Personalpolitik reduziert die Kosten und bringt Wettbewerbsvorteile mit sich. Betreuungsangebote, Teilzeit- und Telearbeit sind kostengünstiger als die Neubesetzung einer Stelle. Soziale Einrichtungen und Träger von Einrichtungen profitieren ebenfalls von einer Zusammenarbeit: Freie Träger und Initiativen, die sich schon immer für Familie starkmachen, bekommen mit einem lokalen Bündnis ein neues Forum und neue starke Partner für ihr Anliegen.
Die Federführung liegt hierbei beim Amt für Jugend und Familie beim Landratsamt Ansbach, die extern Unterstützung erhalten durch das Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie Berlin.
Auf den Internetseiten des Landratsamtes unter Familie und Senioren erhalten Sie auch Informationen über konkrete Projekte des lokalen Bündnisses für Familie.