Der Stadtrat ist laut Gemeindeordnung das "Hauptorgan der Gemeinde". Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft, die die Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Handelns festlegt und über alle wichtigen Angelegenheiten der Kommune entscheidet, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Aufgaben übertragen hat.
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und der Geschäftsordnung sind für die jeweilig geltende Legislaturperiode alle Aufgaben des Stadtrates geregelt.
Geschäftsordnung des Stadtrates>>>
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts>>>
Im Ratsinformationssystem für den Bürger können Sie sich über die Gremienarbeit informieren.