Die Stadt Rothenburg ermöglicht eine aktive Mitgestaltungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerbeteiligung ist in fünf Beiräten, die in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen breit verankert sind, möglich. Ein Gemeinschaftsbeirat sieht zudem die Zusammenführung von je zwei Vertretern der einzelnen Beiräte vor. Damit wird eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit mit Stadtrat und Stadtverwaltung angestrebt. Die Arbeit der Beiräte ist in einer Satzung verankert, die entsprechende Rechte garantiert und damit den Beiräten zu einer starken Stellung verhilft.
Auf dieser Seite finden Sie die Satzung der Beiräte>>>
Der Gemeinschaftsbeirat setzt sich aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, das sind jeweils 2 Vertreter der fünf Einzelbeiräte. Des Weiteren kommen 9 nicht stimmberechtigte Mitglieder hinzu.
Vorstandschaft:
Vorsitzende/r:Uta Rudolph
Stellvertreter/in:Irmgard Fischer
Stimmberechtige Mitglieder:
Rudolph Uta (Familienbeirat)
Maltz Heike (Familienbeirat)
Dürr Ralph (Inklusionsbeirat)
Hahn Heidi (Inklusionsbeirat)
Friedsmann Beatrix (Jugendbeirat)
Thiel Moritz (Jugendbeirat)
Herrscher Secil (Migrationsbeirat)
Baudracco-Kastner Monika (Migrationsbeirat)
Fischer Irmgard (Seniorenbeirat)
Weigner Inge (Seniorenbeirat)
Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Das Konzept im Einzelnen besteht aus den Beiräten für Jugend, Familie, Senioren, Inklusion und Migration. Je zwei Vertreter der Einzelbeiräte werden als stimmberechtigte Mitglieder in den Gemeinschaftsbeirat entsandt. Das sind in der Regel die 1. Vorsitzenden mit ihren Stellvertretern, mit Ausnahme des Jugendbeirates, dort werden die Vertreter gesondert gewählt. Die Mitglieder des Gemeinschaftsbeirates werden für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren vom Stadtrat berufen.Im Gemeinschaftsbeirat beraten zehn Vertreter der Einzelbeiräte zusammen mit nicht stimmberechtigen Mitgliedern, diese setzen sich zusammen aus Oberbürgermeister, Vertretern des Stadtrates und der Stadtverwaltung. In seiner Geschäftsordnung hat der Stadtrat den Vertretern des Gemeinschaftsbeirates Rede- und Antragsrecht gegenüber Stadtrat und seinen Ausschüssen eingeräumt. Des Weiteren werden dem Gemeinschaftsbeirat ein eigener Etat von jährlich 10.000,00 EURO und den fünf Einzelbeiräten von je 1.000,00 EURO eingeräumt.