Der Stadtrat der Stadt Rothenburg ob der Tauber die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt mit Umgriff der Stadt Rothenburg ob der Tauber wie folgt beschlossen:
Satzungsbegründung Aktive Zentren>>>
Durch die Satzung war es möglich, für die Stadt in das Bund-Länder-Förderprogramm Teil IV Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - jetzt Sozialer Zusammenhalt aufgenommen zu werden.
Richtlinien Städtebauförderprogramm>>>
Zuschussantrag Städtebauförderprogramm>>>
Unterlagen zum Herunterladen:
Ausführliches erfahren Sie auch auf der Internetseite des Sachgebietes Städtebauförderung
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr>>>